Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Basis einer lang andauernden Geschäftsbeziehung ist gute Zusammenarbeit, hierzu gehören gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Erst in zweiter Linie bilden dann gesetzliche Bestimmungen den Rahmen des geschäftlichen Miteinanders. Dennoch können wir es nicht vermeiden, an einigen Punkten abweichend oder ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen festzuhalten.
1. Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
1.1 Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Garten und Landschaftbau Schilinski vor der Erstellung des Angebotes unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Firma Garten und Landschaftbau Schilinski mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Firma Garten und Landschaftbau Schilinski hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen lang gebunden, ausgenommen sind Rohstoff- und Materialpreise, die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können. Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden. 1.2 Die Erstbesichtigung ist in der Regel kostenlos. Wir behalten uns vor die Kosten für Folge Besichtigungen in Rechnung zu stellen. Diese müssen in Vorleistung beglichen werden. Hier wird nach Rücksprache zum Kunden gehandelt.
2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Firma Firma Garten und Landschaftbau Schilinski für den Zeitraum der Leitungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die Firma Garten und Landschaftbau Schilinski durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen erwachsen. Die Firma Firma Garten und Landschaftbau Schilinski ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
3. Durchführung der Arbeiten
Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
4. Ausführungsfristen
Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verlängert.
5. Schadensersatz
Bei Schäden, die durch Firma Garten und Landschaftbau Schilinski nachweislich verursacht werden, muss der Auftraggeber unverzüglich die Geschäftsleitung informieren. Firma Garten und Landschaftbau Schilinski haftet nur für durch die Mitarbeiter der Firma grob fahrlässig verursachten
Schäden. Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
6. Fertigstellungspflege
6.1 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (Düngung, Wässern usw. nach Absprache). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall, usw. sind von der Garantie ausgenommen. Als AN werden wir aber versuchen solche Ereignisse zu beobachten, um möglichen Schäden gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.
6.2 Eine Garantie für das Anwachsen einer Rasenfläche aus Saatgut bzw. aus Rollrasen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über einen Mindestzeitraum von 3 Monaten ab Baustellenabnahme übernommen werden.
7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über den Verlauf der Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, kann Firma Garten und Landschaftbau Schilinski für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
7.2 Für vom Kunden gestellte Materialien bzw. Pflanzen kann Firma Garten und Landschaftbau Schilinski keine Garantie übernehmen.
7.3 Nach abgenommener Leistung ist der Kunde verpflichtet die komplette Rechnung zu begleichen. Sollten Nachbesserungsarbeiten notwendig sein, werden diese erst nach Absprache und nach vollständiger Zahlung der Rechnung(en) zeitnah getätigt. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Firma Garten und Landschaftbau Schilinski die Ausführung der Mängelbeseitigung so lange ablehnen, bis die Rechnung durch den Kunden vollständig bezahlt ist. Unter besonderen Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf durch Dritte erstelle Arbeiten oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die in Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen. Die Gewährleistungseinschränkung gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil. Von der Gewährleistung ausgeschlossen: Naturgewalten (Starke Regengüsse, Hagel, Trockenheit, Stürme, etc.) und mutwillige Zerstörung.
8. Zahlungsvereinbarungen
Die von Firma Garten und Landschaftbau Schilinski verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an Firma Garten und Landschaftbau Schilinski zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber bankübliche Zinsen und die der Firma erwachsenen Kosten tragen. Nicht bezahlte Ware und Dienstleistung bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Skontoabzüge müssen unbedingt vor der Leistung vereinbart werden.
9. Zusätzliche Vereinbarungen
Weitere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu
fixieren und vom Auftraggeber und von Firma Garten und Landschaftbau Schilinski zu unterschreiben.
10.Elektronische Anlagen
Elektronische Anlagen wie Mähroboterkabel, Gartenbeleuchtung, Kabel für Brunnen oder Pumpen, etc. werden vom Kunden vor den Arbeiten aus dem Arbeitsbereich entfernt – außer diese Arbeiten wurden vorher schriftlich vereinbart oder sind im Angebot oder KVA enthalten. Die Firma Garten und Landschaftbau Schilinski trägt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit nach den ausgeführten Arbeiten!
11. Salvatorische Klausel
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.
12. Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten (HGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.